Urteil am Landgericht Karlsruhe
Frühere Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld
Wer rechtswidrig in der Sicherungsverwahrung bleiben musste, bekommt Schadensersatz. Das hat das Landgericht Karlsruhe in vier Fällen aus Freiburg entschieden. Die Kläger bekommen zwischen 49 000 und 73 000 Euro, insgesamt 240.000 Euro.
Di, 24. Apr 2012, 9:24 Uhr
Deutschland
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