Fronten bleiben verhärtet
Keine Klärung vor dem Arbeitsgericht im Streit zwischen Moshe Navon und jüdischer Gemeinde.
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KREIS EMMENDINGEN. Keine Einigung konnte beim Gütetermin vor dem Freiburger Arbeitsgericht zwischen Rabbiner Moshe Navon und der jüdischen Gemeinde Emmendingen über die zum 31. Dezember ausgesprochene Kündigung erzielt werden. Während der Rechtsanwalt der Gemeinde mit dem Hinweis, dass keine Gemeinde gezwungen werden könne, einen Rabbiner weiter zu beschäftigen, ein einvernehmliches Ende des Arbeitsverhältnisses inklusive der Zahlung aller vereinbarten Gelder anbot, forderte Navon die Weiterbeschäftigung.
Grundsatzfragen standen im Mittelpunkt der knapp einstündigen Verhandlung, in der zunächst die Frage diskutiert wurde, ob das Arbeitsgericht die zuständige Instanz zur Verhandlung dieses Streits sei. ...