Frohe Kunde für Steuerzahler
Krankenkassenbeiträge dürfen von der Steuer abgesetzt werden.
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KARLSRUHE (dpa). Steuerzahler dürfen wohl bald mehr von ihren Krankenkassenbeiträgen bei der Steuererklärung geltend machen. Der Abzug für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dürfe nicht mehr in der bisherigen Form gedeckelt werden, entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht. Für die Staatskasse kann das beträchtliche Ausfälle bedeuten.
Die Entscheidung betrifft formal zwar nur die Beiträge zur privaten Krankenversicherung: Sie müssen in deutlich größerem Umfang als bisher von der Steuer absetzbar sein. Allerdings stellt das Karlsruher ...