"Friedl hätte in den OP zurückkehren können"

BZ-Leser fragen, Wissenschaftsminister Peter Frankenberg antwortet: Zum Fall des früheren Freiburger Chefarztes Hans Peter Friedl  

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Zur Frage, welche Sanktionen gegen ein...eine Rechtsprechung, sagt Frankenberg.  | Foto: UTE GRABOWSKY
Zur Frage, welche Sanktionen gegen einen Arzt verhängt werden können, der wegen Körperverletzung verurteilt wurde, gibt es keine Rechtsprechung, sagt Frankenberg. Foto: UTE GRABOWSKY

Dutzende Mails, Telefonate und Leserbriefe: Der Fall des früheren Freiburger Chefarztes Hans Peter Friedl hat so viele Reaktionen hervorgerufen wie nur wenige Themen. Bei den BZ-Leserinnen und -Lesern hat er aber auch viele Fragen hinterlassen. Die Forum-Redaktion hat diese an Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) weitergeleitet. Und so hat er geantwortet:

»Die Öffentlichkeit wartete sechs Jahre lang darauf, dass das Disziplinarverfahren gegen Hans Peter Friedl zum Ende kommt. Jetzt erfahren wir, dass bisher nur geprüft wurde, ob ein Verfahren überhaupt eingeleitet werden soll. Warum hat man sich so lange Zeit gelassen?
Ich möchte vorab bemerken, dass ich die öffentlichen Reaktionen verstehe. Die Zustimmung zu dem Vergleich ist mir äußerst schwer gefallen und nur nach mehrmaliger Abwägung aller Gegebenheiten erteilt worden. Das förmliche Disziplinarverfahren gliedert sich nach dem bisherigen Recht in eine Untersuchung und in das Verfahren vor den Disziplinargerichten. Das gerichtliche Verfahren setzt voraus, dass die Untersuchung abgeschlossen ist. Im Rahmen der Untersuchung wird im Auftrag der Einleitungsbehörde ein Untersuchungsführer ...

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