Freispruch und Geldstrafen nach Prozess vor dem Müllheimer Amtsgericht
Wegen Diebstahl, Brandstiftung und Körperverletzung stand ein 24-Jähriger vor dem Müllheimer Amtsgericht. Dort galt es zu klären, wie sich seine psychische Erkrankung auf die Taten ausgewirkt hat.
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Im Zweifel für den Angeklagten. Dieses wichtige Rechtsstaatsprinzip kam auch bei einem Prozess vor wenigen Tagen vor dem Müllheimer Amtsgericht zum Tragen. Weil der sachverständige Psychiater die Schuldunfähigkeit des schwer psychisch kranken Angeklagten nicht ausschließen konnte, wurde er vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Für einen Diebstahl und eine fahrlässige Brandstiftung ...