Freispruch für zwei Ärzte
Strafgericht beurteilt Tod eines Säuglings im Basler Kinderspital / Sorgfaltspflicht nicht verletzt
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BASEL (sda) Zwei Ärzte des Kinderspitals beider Basel, die nach dem Tod eines Säuglings der fahrlässigen Tötung angeklagt waren, sind freigesprochen worden. Das Basler Strafgericht hielt eine Sorgfaltspflichtverletzung als nicht nachgewiesen.
Der sechs Monate alte Säugling war im Juli 2004 bei einem Schweißtest zu Tode gekommen, der nach Beschwerden des Kindes angeordnet worden war. Nicht ...