Freispruch für Unfallfahrerin
Berufungsverhandlung in Sachen Busunglück Sasbachwalden vor dem Landgericht Baden-Baden: keine Strafe für Busfahrerin.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
SASBACHWALDEN (mo). Mit einem Freispruch endete gestern vor dem Landgericht Baden-Baden die Berufung einer elsäßischen Busfahrerin. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Klaus Beier hob damit den vor einem Jahr ergangenen Urteilsspruch des Acherner Amtsrichters Michael Tröndle auf, der die heute 35-jährige Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 60 Mark verurteilt hatte.
Der Bus der Frau war am 23. Juni 1998 oberhalb von Sasbachwalden wegen technischer Mängel verunglückt. 28 zumeist ältere Fahrgäste waren dabei verletzt worden. Auch die Fahrerin selbst leidet noch heute an den Folgen einer bei dem Unfall erlittenen Wirbelverletzung. Das Bremspedal war bis zum Bodenblech ...