Freispruch für Mediziner
Nach dem gestrigen Urteil des Landgerichts hat der Arzt kein Geld einer Patientin unterschlagen.
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WEHR/WALDSHUT. Tränen der Rührung vergoss die Ehefrau eines in Wehr niedergelassenen Arztes gestern im Großen Sitzungssaal des Landgerichts Waldshut: Der Mediziner war zuvor vom Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen worden. Noch in der ersten Instanz hatte ihn das Schöffengericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Anklage hatte dem Arzt vorgeworfen, im Oktober 1999 von einer Patientin, die ins Krankenhaus eingeliefert werden sollte, einen Geldumschlag mit 33 000 Mark Inhalt erhalten zu haben. Den habe er während des Krankenhausaufenthaltes für ...