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Freispruch für Kremendahl

Vorteilsnahme des Wuppertaler Oberbürgermeisters war legal / Bauunternehmer verurteilt.  

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WUPPERTAL (dpa). Der Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) ist vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden. Kremendahl habe sich nicht strafbar gemacht, weil er im Gegensatz zur SPD das Parteiengesetz beachtet habe, entschied das Wuppertaler Landgericht am Donnerstag. Kremendahl kann nun die Amtsgeschäfte wieder aufnehmen. Seine Partei muss dagegen mit erheblichen Geldforderungen rechnen. Ihr drohen 765 000 Euro an Strafen und Rückzahlungen an den Bundestag.

Der mitangeklagte Bauunternehmer Uwe Clees wurde gestern wegen Vorteilsgewährung und Beihilfe zum Betrug zu 14 Monaten Haft auf Bewährung ...

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