Urteil

Freigesprochene Fälscher oder Nutzer gefälschter Impfpässe können doch noch bestraft werden

BZ-Abo Wer vor dem 24. November 2021 einen Impfpass fälschte oder einen gefälschten Impfpass nutzte, kam vor Gericht oft mit Freispruch davon. Einige könnten nun doch noch bestraft werden. Die Voraussetzungen dafür sind streng.  

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Juristisch weiter ein Thema: gefälschte Impfpässe  | Foto: Stefan Puchner (dpa)
Juristisch weiter ein Thema: gefälschte Impfpässe Foto: Stefan Puchner (dpa)
Manches Urteil hatte für Kopfschütteln gesorgt: Zahlreiche überführte Fälscher oder Nutzer eines gefälschten Impfpasses waren von Gerichten freigesprochen worden, weil sie ihre Taten vor dem 24. November 2021 begangen hatten. Verantwortlich dafür war eine Gesetzeslücke, die der Bundestag zu jenem Datum ...

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Schlagworte: Andreas H., Klaus Stohrer, Wolfram Wegmann

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