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Baumschutzsatzung

Freiburger Stadtverwaltung genehmigt in den allermeisten Fällen Anträge auf Baumfällungen

BZ-Plus Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter so sehr wie Baumfällungen. Bei Bauprojekten hat die Stadtverwaltung wenig Spielraum: Baurecht gehe vor Baumschutz.  

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Wer geschützte Bäume fällen will, muss das begründen und braucht eine Genehmigung. Die wird meist erteilt. Foto: Michael Bamberger
Wer einen geschützten Baum fällen will, erhält meist eine Ausnahmegenehmigung. Das geht aus der Antwort des Baudezernats auf eine Anfrage von Einzelstadtrat Wolf-Dieter Winkler (Freiburg Lebenswert) hervor. Danach hat die Stadtverwaltung ...

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