Migration
Frei kündigt Abschiebeflüge nach Syrien und Afghanistan an
Im August gab es erstmals seit 2021 wieder einen Abschiebeflug nach Afghanistan. Es war der einzige bisher, denn in der Praxis gibt es viele Probleme. Jetzt macht die Union ein Versprechen.
dpa
Do, 10. Apr 2025, 10:08 Uhr
Politik Inland
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Berlin (dpa) - Die künftige Bundesregierung will nach Angaben von Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei regelmäßige Abschiebeflüge nach Afghanistan und Syrien organisieren. "Darauf können sich die Deutschen verlassen", sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung. Der erste Flug im Spätsommer 2024 habe gezeigt, dass das funktioniere. "Deswegen sind wir davon überzeugt, dass wir das auch zukünftig, dauerhaft und in wesentlich größeren Bereichen auch hinbekommen."
Ende August vergangenen Jahres waren mit Hilfe von Katar erstmals seit drei Jahren 28 männliche Straftäter aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben worden. Seither gab es keine weitere Abschiebung in das Land, das seit August 2021 wieder von den islamistischen Taliban regiert wird. Die Ampel-Regierung hatte zwar ebenfalls angekündigt, dass sie weitere Abschiebungen anstrebt. In der Umsetzung ist das allerdings schwierig, da dies eine Zusammenarbeit mit den Taliban erfordert, direkt oder indirekt über Nachbarländer.
Frei kündigt neuen Ton im Umgang mit Herkunftsländern an
Frei wies darauf hin, dass von den 240.000 Menschen, die in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig sind, knapp 200.000 eine Duldung hätten. "Sie müssen in jedem Fall das Land verlassen, und zwar eigentlich freiwillig. Denn es gab ein Asylverfahren, es gab im Zweifelsfall auch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Das muss dann auch Konsequenzen haben."
Zugleich bekräftigte er, dass es Zurückweisungen an den deutschen Grenzen und Ausreisezentren geben solle. "Wir werden auch mit den Herkunftsländern anders sprechen. Es wird Konsequenzen haben, wenn man der völkerrechtlichen Verpflichtung nicht nachkommt."
© dpa-infocom, dpa:250410-930-429143/1