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Kriminalität

Frau totgefahren - Plädoyers im Mordprozess erwartet

  • dpa

  • Mo, 14. Oktober 2024, 03:30 Uhr
    Baden-Württemberg

     

Als ein Mann ohne Führerschein in eine Kontrolle gerät, rast er mit seinem Auto davon und überfährt eine Frau. Sie stirbt, der Mann wird wegen Mordes angeklagt. Nun werden die Plädoyers erwartet.

Im Mordprozess um einen 21-Jährig... Plädoyers erwartet. (Symbolbild)  | Foto: Uli Deck/dpa
Im Mordprozess um einen 21-Jährigen werden die Plädoyers erwartet. (Symbolbild) Foto: Uli Deck/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Baden-Baden (dpa/lsw) - Im Mordprozess um einen 21-Jährigen, der auf der Flucht vor der Polizei bekifft und ohne Führerschein eine Frau totfuhr, werden am Montag (9.30) die Plädoyers erwartet. Der junge Mann hatte schon zum Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht Baden-Baden eingeräumt, am Steuer gesessen und die Passantin auf einem Fußgängerweg erfasst zu haben. Sie starb einen Monat nach dem Unfall im Januar in Gaggenau (Kreis Rastatt) im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 20-Jährigen unter anderem Mord in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. Ob am Montag auch ein Urteil fällt, ist unklar.

Bei der verhängnisvollen Fahrt war der Angeklagte nach eigenen Worten mit dem Auto seines Vaters unterwegs gewesen, um Fahren zu üben. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, habe er Panik bekommen und raste den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge mit über 100 Kilometern pro Stunde davon. Erlaubt waren 30 Kilometer pro Stunde. An einer Kreuzung verlor er beim Abbiegen die Kontrolle über das Auto und überfuhr die Fußgängerin.

Dass er trotz Lichthupe, Blaulicht und einem Haltesignal der Polizei einfach weiterfuhr, hatte er als "Kurzschlussreaktion" bezeichnet. Der Mann, der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, war zur Tatzeit 20 und gilt damit als Heranwachsender. Ob er nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, liegt im Ermessen des Gerichts.

© dpa‍-infocom, dpa:241014‍-930‍-259551/1

Ressort: Baden-Württemberg

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