Urteil
Frau nach Flüchtlingshetze auf Facebook zu fünf Monaten Bewährung verurteilt
Fünf Worte kommen eine 29-jährige Frau aus Berlin-Marzahn teuer zu stehen. „Weg mit dem Dreck“, hatte sie bei Facebook gepostet. Dieser Kommentar bezog sich auf einen Zeitungsartikel über Asylbewerber. Die aggressive Nutzerin schrieb zudem: Es müssten „noch viel mehr Asylheime brennen“. Das bezahlt sie mit fünf Monaten Haft auf Bewährung. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die Frau wegen Volksverhetzung. Ihr nützte es nicht, dass sie im Gerichtssaal Reue zeigte.
Armin Käfer
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Das bekommt auch die Staatsanwaltschaft Berlin zu spüren. Die Zahl der Strafanzeigen wegen Fällen von Hetze im Netz habe deutlich zugenommen, sagt Martin Steltner, Sprecher der Behörde. Grundsätzlich gelte: "Die Meinungsfreiheit ist natürlich ein hohes Gut, das Strafrecht nur die Ultima Ratio." Gleichwohl bleiben rechtsradikale Pöbeleien bei Facebook & Co nicht ungesühnt.
Es gibt eine ganze Reihe von Strafparagrafen, über die fremdenfeindliche Hetzer stolpern können: Beleidigung oder üble Nachrede zum Beispiel, Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung oder Anleitung zu Straftaten. "Gesetzeslücken gibt es nicht", sagt der Kontrolleur Vollmers, "wir haben Vorschriften, die ausreichen." Philip Scholz vom Justizministerium gibt eine schlichte Leitlinie vor: "Was man offline nicht darf, das ist auch online verboten."
Polizei und zivilgesellschaftliche Organisationen raten dazu, sich in Zweifelsfällen direkt bei den Betreibern von Plattformen wie Facebook oder Twitter zu beschweren. "Rechtswidrige Beiträge werden umgehend gelöscht", so lautet die Erfahrung der Freiwilligen Selbstkontrolle. Falls dies nicht geschieht, hilft eine Anzeige bei einer Onlinewache der Polizei. Was dann passiert, das bekommen jetzt drei Facebook-Manager am eigenen Leib zu spüren. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Beihilfe zur Volksverhetzung eingeleitet. Ein Rechtsanwalt aus Würzburg erstattete Anfang Oktober Strafanzeige. Er hatte Facebook zuvor Hasskommentare gemeldet. Das soziale Netzwerk habe aber nicht alle der gemeldeten Beiträge gelöscht.
Das Boulevardblatt Bild hat sich unterdessen vorgenommen "Hetzer an den Pranger" zu stellen. Am Dienstag veröffentlichte die Zeitung auf zwei Seiten entsprechende Botschaften aus den sozialen Netzwerken – samt Namen und Fotos der Urheber. Denen droht nun Ungemach. Das zeigt eine Reihe einschlägiger Urteile aus den vergangenen Wochen: Der jüngste Fall ist die zitierte 29-jährige Frau aus Marzahn. Ende September hatte das Amtsgericht Meißen einen Paketzusteller wegen menschenverachtender Polemik gegen Flüchtlinge zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 36 Jahre alte Mann hat einen Brandanschlag auf eine geplante Asylunterkunft hämisch kommentiert. Das Gericht wertete dies als Verstoß gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs. Da geht es um "Belohnung und Billigung von Straftaten".
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