Account/Login

Sicherheit

Franzosen dürfen auf der Jagd nicht betrunken sein

Laut Dekret wird ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro fällig, wenn ein Jäger oder eine Jägerin "in einem Zustand offensichtlicher Trunkenheit" erwischt wird. Eine Promillegrenze wurde nicht festgelegt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Hoffentlich nüchtern  | Foto: Uwe Anspach (dpa)
Hoffentlich nüchtern Foto: Uwe Anspach (dpa)
Das Verbot gehört zu einem Maßnahmenpaket, das die Zahl von Jagdunfällen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel