Fragen über Leben und Tod
Enquete-Kommission ist weiter uneins, in welchen Fällen Patientenverfügungen gelten sollen.
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BERLIN. Nur wenige Abgeordnete hatten sich im Plenarsaal eingefunden, als der Bundestag Anfang März über die Patientenverfügungen debattierte. Was bei Routine-Themen, die vorab in Parlamentsausschüssen entschieden werden, nicht erstaunt, überrascht in diesem Fall schon. Denn wie zuletzt in der Debatte über die Forschung an Stammzellen wird der Bundestag voraussichtlich im Herbst abseits der Fraktionsgrenzen in einer offenen Abstimmung den rechtlichen Rahmen von Patientenverfügungen regeln.
Eine Patientenverfügung - und derzeit gibt es in Deutschland davon etwa sieben Millionen - ist eine schriftlich niedergelegte Willensäußerung, mit der jemand festlegt, wie er medizinisch behandelt (oder nicht mehr ...