Fragen über Leben und Tod

Enquete-Kommission ist weiter uneins, in welchen Fällen Patientenverfügungen gelten sollen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BERLIN. Nur wenige Abgeordnete hatten sich im Plenarsaal eingefunden, als der Bundestag Anfang März über die Patientenverfügungen debattierte. Was bei Routine-Themen, die vorab in Parlamentsausschüssen entschieden werden, nicht erstaunt, überrascht in diesem Fall schon. Denn wie zuletzt in der Debatte über die Forschung an Stammzellen wird der Bundestag voraussichtlich im Herbst abseits der Fraktionsgrenzen in einer offenen Abstimmung den rechtlichen Rahmen von Patientenverfügungen regeln.

Eine Patientenverfügung - und derzeit gibt es in Deutschland davon etwa sieben Millionen - ist eine schriftlich niedergelegte Willensäußerung, mit der jemand festlegt, wie er medizinisch behandelt (oder nicht mehr ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel