Bäderlandschaft
Frage für Bürgerbegehren ist zulässig
Die Fragestellung für das Bürgerbegehren zum Thema Schwimmbad ist zulässig. Das hat das Landratsamt Emmendingen der Stadt Waldkirch mitgeteilt. Kommt es zum Bürgerentscheid, dann dauert es noch bis März, bis er stattfinden kann.
sti
Do, 20. Nov 2008, 9:35 Uhr
Waldkirch
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