Fotos: Bußgeldkatalog für Radfahrer

Freihändig oder nebeneinander, mit dem Handy oder ohne Licht: Viele Radfahrer verstoßen allzu oft gegen die Straßenverkehrsordnung. Wir zeigen, welches Vergehen wie hoch geahndet wird.  

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Fahren ohne Licht: Gibt es gar keine Lichteinrichtung kostet das 20 Euro, 10 Euro Bußgeld, wenn das Licht nicht an ist , 20 Euro  bei Gefährdung anderer, 25 Euro  im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009)
Fahren ohne Licht: Gibt es gar keine Lichteinrichtung kostet das 20 Euro, 10 Euro Bußgeld, wenn das Licht nicht an ist , 20 Euro bei Gefährdung anderer, 25 Euro im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009) Foto: Dominic Rock
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Einbahnstraße missachten: 15 Euro Bußgeld, 20 Euro bei Behinderung anderer, 25 Euro bei Gefährdung anderer, 30 Euro  im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009)
Einbahnstraße missachten: 15 Euro Bußgeld, 20 Euro bei Behinderung anderer, 25 Euro bei Gefährdung anderer, 30 Euro im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009) Foto: Dominic Rock
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Freihändig fahren: 5 Euro (Bußgeldkatalog, Stand 2009)
Freihändig fahren: 5 Euro (Bußgeldkatalog, Stand 2009) Foto: fotolia.com/Klaus Eppele
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Geisterradler: 15 Euro Bußgeld, 20 Euro bei Behinderung anderer, 25 Euro bei Gefährdung anderer, 30 Euro  im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009)
Geisterradler: 15 Euro Bußgeld, 20 Euro bei Behinderung anderer, 25 Euro bei Gefährdung anderer, 30 Euro im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009) Foto: Dominic Rock
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Musik hören beim Radeln: 10 Euro (Bußgeldkatalog, Stand 2009)
Musik hören beim Radeln: 10 Euro (Bußgeldkatalog, Stand 2009) Foto: Dominic Rock
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Auf dem Gepäckträger mitfahren: 5 Euro (Bußgeldkatalog, Stand 2009).
Auf dem Gepäckträger mitfahren: 5 Euro (Bußgeldkatalog, Stand 2009). Foto: Dominic Rock
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Nebeneinander fahren: 15 Euro  bei Behinderung anderer, 20 Euro bei Gefährdung anderer, 25 Euro  im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009)
Nebeneinander fahren: 15 Euro bei Behinderung anderer, 20 Euro bei Gefährdung anderer, 25 Euro im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009) Foto: Dominic Rock
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Fahren unter Alkoholeinfluss: Geld oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Fahren unter Alkoholeinfluss: Geld oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Foto: Dominic Rock
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Bei Rot über die Ampel: 45 Euro, 100 Euro bei Gefährdung, 120 Euro im Fall eines Unfalls;  war die Ampel  bereits länger als eine Sekunde rot:  100 Euro,  160 Euro bei Gefährdung, 180 Euro im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009)
Bei Rot über die Ampel: 45 Euro, 100 Euro bei Gefährdung, 120 Euro im Fall eines Unfalls; war die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot: 100 Euro, 160 Euro bei Gefährdung, 180 Euro im Fall eines Unfalls (Bußgeldkatalog, Stand 2009) Foto: Ingo Schneider
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Telefonieren ohne Freisprechanlage: 25 Euro  (Bußgeldkatalog, Stand 2009)
Telefonieren ohne Freisprechanlage: 25 Euro (Bußgeldkatalog, Stand 2009) Foto: Dominic Rock
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Ressort: Freiburg

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