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Forscher in der Endlosschleife

Anders als in der Wirtschaft, gibt es in der Wissenschaft für Zeitverträge kein Limit mehr / Sonderarbeitsrecht kommt Unis zupass.  

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FREIBURG. Für den Wissenschaftsbereich gilt ein neues Sonderarbeitsrecht – das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein recht knapp gehaltenes Gesetz, das befristete Arbeitsverträge in Hochschulen und Forschungsinstitutionen regelt. Es folgt sehr stark den Interessen der Forschungsinstitutionen, die mit Zeitverträgen arbeiten. Denn es verzichtet darauf, eine Maximaldauer für solche befristeten Arbeitsverhältnisse anzusetzen – und weicht damit deutlich vom allgemeinen Arbeitsrecht ab.

Befristete Arbeitsverträge, in der Wirtschaft eher die Ausnahme, sind in der Karriere junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler normal: Vor dem Examen jobben sie als studentische Hilfskraft, dann ...

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