Was für ein Chef: Erst zahlt er einem gekündigten Mitarbeiter den Restlohn nicht, dann erteilt er ihm, als er diesen einfordert, ein Hausverbot und schließlich verbietet er, dass für den herzkranken Mitarbeiter der Notarzt gerufen wird. Kein Wunder, dass er sich eines Tages als Angeklagter im Amtsgericht einfinden muss. Der strafrechtliche Vorwurf: Unterlassene Hilfeleistung. Aber stimmte das auch?
Vor kurzem hatte Strafrichterin Melanie Herrlinger den Fall zu verhandeln – und kam am Ende zu einem Freispruch. Zuvor hatte der Staatsanwalt wegen erwiesener unterlassener Hilfeleistung einen Geldstrafe von 20 ...