Fensterreiniger nahm es mit der Wahrheit nicht so ganz genau
Strafe wegen "falscher eidesstattlicher Versicherung" summierte sich mit Verletzung der Unterhaltspflicht zu insgesamt sieben Monaten Gefängnis zur Bewährung.
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BAD SÄCKINGEN/HOTZENWALD (sts). "Er ist halt ein Schlamper vor Gottes Angesicht" - so der Verteidiger über seinen Mandanten. Der Angesprochene musste sich vor dem Landgericht Waldshut wegen der Abgabe einer falschen "Eidesstattlichen Versicherung" verantworten, in der Berufung. Mit ...