Kommentar
Feixende Genugtuung als Nutzen: Die AfD agiert wie ein Abmahnverein
Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass ein AfD-kritisches Interview von Horst Seehofer nicht auf der Netzseite seines Ministeriums stehen durfte. Die Rechtspartei siegt in einem Showprozess.
Di, 9. Jun 2020, 20:20 Uhr
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