Fehlgeburten werden würdig bestattet
Neues Gesetz in Bremen.
Judith Wildt
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FREIBURG. Für die werdenden Eltern ist es ein furchtbarer Schock - wenn sich während der Schwangerschaft Komplikationen ergeben und ihr Kind als Fehl- oder Totgeburt zur Welt kommt. Umso bitterer ist es für sie, wenn der Embryo als Sondermüll entsorgt wird, weil er nicht bestattungspflichtig ist. Bremen hat diesen ethisch fragwürdigen Zustand jetzt abgestellt: Durch ein neues Gesetz und eine noch weiter gehende freiwillige Initiative der Krankenhäuser.
Bisher galt in der Hansestadt eine Bestattungspflicht für alle Fehl- und Totgeburten erst ab 1000 Gramm. Sofern die Eltern nicht von sich aus auf ein Begräbnis drängten, mussten die ...