Federvieh darf nicht frei laufen
Vogelgrippe-Vorsorge: Von sofort an gilt für sämtliche Geflügelarten Stallpflicht / Kontakt mit Zugvögeln soll vermieden werden.
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KREIS EMMENDINGEN. Von heute an gilt bundesweit für sämtliche Geflügelarten Stallpflicht. Die Bundesregierung erließ diese Eilanordnung als Vorsichtsmaßnahme gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe . Diese Regelung wirkt sich natürlich auch auf das Kreisgebiet aus.
Der Landkreis Emmendingen zählt 678 Geflügelbetriebe mit insgesamt 56 302 Tieren. Betroffen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Das Landratsamt hat ...