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Fast überall gilt nun wieder 3G

Neue Corona-Verordnung / Maskenpflicht in Schulen könnte nach Ostern fallen / Schnelltests weniger gut bei Omikron.  

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Die Landesregierung hat am Dienstag wie angekündigt eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. In vielen Bereichen gilt ab sofort die 3G-Regel. Unterdessen deutet sich an, dass die Maskenpflicht in den Schulen nach den Osterferien auslaufen könnte.

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Die Verordnung tritt am heutigen Mittwoch in Kraft. Das Land setzt damit einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von vergangener Woche um. Die Verordnung ist bis 19. März befristet, am Tag darauf sollen nach der Vereinbarung der MPK bis auf einen Basisschutz alle Einschränkungen aufgehoben werden. Die Vereinbarung hatte einen Zwischenschritt am 4. März vorgesehen, diesen hat Baden-Württemberg mit der neuen Corona-Verordnung bereits vollzogen.

In der neuen Verordnung sind nur noch drei Stufen der Corona-Maßnahmen vorgesehen, die Alarmstufe II entfällt. Weil die Schwellenwerte angehoben werden, tritt am Mittwoch statt der Alarmstufe die Warnstufe in Kraft, sie wird es angesichts der Entwicklung von Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung voraussichtlich bis 19. März bleiben.

In den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens gilt nun die 3G-Regel: Zutritt haben dort – mit negativem Schnelltest – auch Ungeimpfte wieder. Die Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen wurden ausgeweitet, so dürfen nun etwa in Fußballstadien 75 Prozent der normalen Kapazität ausgeschöpft werden, zugelassen sind dabei maximal 25 000 Besucher.

In Bezug auf die Maskenpflicht in den Schulen sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart, sie könnte nach den Osterferien wegfallen: "Es ist jetzt nicht so, dass ich das ausschließen würde." Im April finde das Leben ohnehin stärker im Freien statt, weshalb eine solche Lockerung vorstellbar sei. Allerdings könnte es sein, dass die Masken- und Testpflicht in Schulen bundesweit schon zum 20. März aufgehoben wird, wenn die Rechtsgrundlage für die Corona-Auflagen ausläuft. Sollte die Bundesregierung bis dahin keinen neuen Beschluss im Bundestag herbeiführen, können die Länder keine Schutzmaßnahmen mehr erlassen.

Unterdessen wurde am Dienstag bekannt, dass die Schnelltests, die mit der neuen Verordnung wieder wichtiger geworden sind, bei der Omikron-Variante nicht so verlässlich wie bei der Delta-Variante sind. Der Münchner Virologe Oliver Keppler untersuchte die Leistungsfähigkeit von neun handelsüblichen Schnelltests: Acht wiesen eine Omikron-Infektion schlechter nach als eine Delta-Infektion, ergab die Studie, die im Fachmagazin Medical Microbiology and Immunology veröffentlicht wurde. Das Testen von Menschen ohne Symptome schaffe in der aktuellen Welle eine trügerische Sicherheit, warnte Keppler. Sinnvoll sei es aber, bei Symptomen mit guten Antigen-Schnelltests zu testen. Dann sei die Viruslast meist höher und Tests schlügen eher an.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 23. Februar 2022: PDF-Version herunterladen

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