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Fassadenbeleuchtung ist tabu

BZ-Plus Zur Verminderung von Lichtverschmutzung und dem damit verbundenen Insektensterben tritt zum Jahresbeginn eine Neuregelung bei der Beleuchtung von Fassaden in Kraft. Das Verbot gilt nun auch für Privatgebäude im Kreis. .  

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Für beleuchtete Fassaden wie hier am Markgrafenschloss gibt es künftig starke Einschränkungen. Foto: Sylvia-Karina Jahn
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