Zur Verminderung von Lichtverschmutzung und dem damit verbundenen Insektensterben tritt zum Jahresbeginn eine Neuregelung bei der Beleuchtung von Fassaden in Kraft. Das Verbot gilt nun auch für Privatgebäude im Kreis. .
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Die Beleuchtung von Fassaden wurde in diesem Jahr mit einer Änderung des Paragraf 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg neu geregelt, teilt das Emmendinger Landratsamt ...