Landgericht Freiburg
Auf dem Weg zum Suchtarzt: Mann fährt mit gestohlenem Wohnmobil aus Gundelfingen gegen einen Baum
Do, 19. September 2024, 19:01 Uhr
Gundelfingen
Ein Angeklagter aus Rheinland-Pfalz stahl in Gundelfingen ein Wohnmobil. Das Verfahren gegen ihn wird nun eingestellt, weil er wegen anderer Delikte länger im Gefängnis sitzt und in den Entzug muss.
Im Moment sitzt er dort im Gefängnis. Er verbüßt mindestens bis Januar 2025 eine ältere Strafe, weitere vier Jahre sind dann noch offen. In Anbetracht der langen Strafen, die noch nicht vollstreckt sind, vor allem aber, weil das Amtsgericht Pirmasens im letzten Urteil vom März dieses Jahres die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet hat, hat die Freiburger Strafkammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft das vorliegende Verfahren eingestellt.
Die verhängten Freiheitsstrafen resultieren hauptsächlich aus einer Vielzahl von Diebstählen, die größtenteils in Zusammenhang mit seiner langjährigen Drogensucht stehen. Laut einer Verteidigererklärung war es auch beim Diebstahl des Wohnmobils so.
Dabei soll es aber nicht um Beschaffungskriminalität für Drogen gegangen sein, sondern einfach um die Möglichkeit, von Gundelfingen nach Pirmasens zu kommen. Dort sollte er nämlich zur verabredeten Zeit bei seinem Substitutionsarzt den dringend benötigten Drogenersatzstoff erhalten. Nicht nur sein Suchtdruck habe die Sache so dringlich gemacht, sondern auch die Notwendigkeit, pünktlich in der Arztpraxis zu erscheinen, was Voraussetzung für die Substitution sei.
Sein Plan, mit der Deutschen Bahn zu reisen, sei fehlgeschlagen, weil ausgerechnet an dem Tag gestreikt wurde. Nach dieser Lesart wäre der Deutschen Bahn zumindest eine Teilverantwortung an dem Diebstahl zuzuschreiben, erklärt der Angeklagte. Und weiter: Denn er sei nun gezwungen gewesen, sich nach einem alternativen Beförderungsmittel umzusehen und das Wohnmobil am Wegesrand habe sich da rein zufällig angeboten.
Bis auf einen geringen Anteil, habe die Versicherung die Reparatur von rund 44.000 Euro übernommen, erklärte die Geschädigte. Nicht weit vom Unfallort konnte in einem Waldstück auch der Angeklagte aufgespürt werden. Neben seinem Geständnis hatte die deutsche Polizei ein weiteres Beweismittel für seine Täterschaft. In der Nacht des Diebstahls wurde er von einer Radarfalle geblitzt, weil er mit dem gerade gestohlenen Wohnmobil erheblich zu schnell in Freiburg unterwegs war.
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