"Fahrlässigkeit – Urteil ok"
Reaktionen bei Ärzten aus dem Landkreis auf das Gerichtsurteil wegen eines Verhütungsfehlers.
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KREIS WALDSHUT (ta). Wegen eines Verhütungsfehlers muss ein Frauenarzt einer Patientin aus dem Raum Waldshut-Tiengen sowie deren früherem Freund Unterhalt für deren Kind zahlen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wenn dem Arzt beim Einsetzen des Verhütungsmittels ein Behandlungsfehler unterlief, sei dies auch gerechtfertigt, so war aus den Reihen von Ärzten aus der Region zu der Gerichtsentscheidung zu hören.
"Wenn der Frauenarzt grob fahrlässig gehandelt hat oder die Frau vor dem Eingriff nicht aufklärte, geht das in Ordnung", so ...