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Fahrlässige Tötung per Fahrfehler

Gericht verhängt Geldstrafe.  

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LAUFENBURG/BAD SÄCKINGEN/ MURG. Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein 62-jähriger Mann aus Murg vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt. Der Angestellte hatte im Frühsommer vorigen Jahres bei einem Verkehrsunfall in Laufenburg den Tod eines Menschen verursacht.

Der Murger hatte die Kreisstraße von Hochsal nach Hauenstein befahren - "wie seit Jahren fast jeden Morgen, um zur Arbeit zu fahren", wie er sagte. Kurz vor einer Linkskurve will er gesehen haben, wie "zwei eher kleine Tiere, Marder ...

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