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Fachunternehmer müssen ihre Kunden warnen

Schweigt der Experte, verletzt er seine Pflichten: Fachunternehmer müssen ihre Kunden auf mangelhafte oder fehlende Vorleistungen hinweisen  

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Fachbetriebe müssen auch auf unzureichende Planung aufmerksam machen.   | Foto: dpa
Fachbetriebe müssen auch auf unzureichende Planung aufmerksam machen. Foto: dpa
LÖRRACH. Werkunternehmer sind verpflichtet, auf die fehlende Eignung der Vorleistung anderer Unternehmer hinzuweisen. Die Hinweis- und Bedenkenpflicht gilt besonders für Fachunternehmer, die ein ...

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