Ex-Sicherungsverwahrte haben Aussicht auf Schmerzensgeld
Wer jahrelang rechtswidrig in Sicherungsverwahrung saß, kann mit Schmerzensgeld in beträchtlicher Höhe rechnen. Das zeichnet sich in einem Prozess am Landgericht Karlsruhe ab.
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Geklagt hatten vier Männer, die heute zwischen 55 und 65 Jahre alt sind. Sie waren einst wegen Sexualdelikten zu Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dabei verbüßten sie Gefängnisstrafen zwischen ...