Ex-Gattin muss zurückstecken
Erste BGH-Urteile zum neuen Unterhaltsrecht
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Die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen auf der Grundlage des reformierten Familienrechts liegen vor. Wie erwartet, begehren insbesondere wiederverheiratete Männer eine Überprüfung der Unterhaltsansprüche ihrer Ex-Ehefrauen. In folgenden zwei Fällen hat der Bundesgerichtshof (BGH) diesem Ansinnen stattgegeben.
Hintergrund des ersten Falls ist eine 24-jährige kinderlose Ehe, die im April 2005 geschieden wurde. Die Frau arbeitete während der Ehe Vollzeit und verdiente 1175 Euro. Ihr Mann sollte ihr gemäß Scheidungsvergleich einen nachehelichen Unterhalt in Höhe ...