Bei Familienzusammenführung mit Minderjährigen kommt es auf deren Alter zum Zeitpunkt des Asylantrags an. Jahrelang wurde in Deutschland das Recht auf Familienzusammenführung verletzt.
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Deutschland hat jahrelang das Recht von jungen Flüchtlingen auf Familienzusammenführung verletzt. Das stellte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest. Entscheidend sei die Minderjährigkeit bei der Asyl-Antragstellung – und nicht beim Antrag auf ...