EU-Gesetz
EU-Länder einigen sich auf Regeln gegen Mehrwertsteuerbetrug
Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige Einkommensquelle für die EU-Staaten. Gerade beim Kauf von digitalen Dienstleistungen ging ihnen aber zuletzt aber Geld durch die Lappen. Das soll sich ändern.
dpa
Di, 5. Nov 2024, 14:53 Uhr
Wirtschaft
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Brüssel (dpa) - Mit neuen Vorschriften für elektronische Rechnungen und Online-Geschäfte soll in der EU Mehrwertsteuerbetrug stärker bekämpft werden. Die Finanzminister der Europäischen Union verständigten sich bei einem Treffen in Brüssel auf ein Maßnahmenpaket, das darüber hinaus Unternehmen unterstützen und die Digitalisierung fördern soll. Mit den neuen Regeln sollen die Mehrwertsteuervorschriften der EU an das digitale Zeitalter angepasst werden, hieß es.
Derzeit müssen Unternehmen etwa alle paar Monate gebündelt die nationalen Steuerbehörden über die an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten verkauften Waren und Dienstleistungen informieren, die in den jeweiligen Ländern steuerpflichtig sind. Dies eröffne Betrügern eine Lücke, hieß es in einer Mitteilung der EU-Länder. Da die Daten unvollständig und nicht in Echtzeit verfügbar seien, könnten Behörden verdächtige oder betrügerische Transaktionen nicht schnell aufdecken. Die Länder einigten sich darauf, dass Unternehmen ab 2030 jede grenzübergreifende Handelstransaktion in Echtzeit über elektronische Rechnungen melden müssen.
Neue Vorschriften auch für Airbnb und Co.
Darüber hinaus müssen Online-Plattformen zum Mieten von Wohnungen - wie Airbnb oder Booking - oder Fahrdienste künftig die Mehrwertsteuer direkt vom Kunden einsammeln und an die Steuerbehörden abführen.
Die neuen Vorschriften sehen auch vor, dass Unternehmen, die in verschiedenen EU-Staaten handeln, sich für die gesamte EU nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen. Nach der Einigung der EU-Länder wird nun noch das Europaparlament zu den neuen Vorschriften konsultiert. Dann müssen sie noch vom Rat formell angenommen werden, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten können.
© dpa-infocom, dpa:241105-930-279639/1
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