Europäischer Gerichtshof
EU-Länder dürfen Ökostrom fördern
Laut EuGH sind nationale Zuschüsse zu erneuerbaren Energien rechtens / Das könnte auch für die EEG-Umlage gelten.
Christian Rath & unseren Agenturen
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LUXEMBURG. Die Förderung von Ökostrom darf sich auf die inländische Stromproduktion beschränken. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. Das Urteil betrifft zwar einen Fall aus Schweden, verhindert aber auch einen Kollaps der deutschen Ökostromförderung.
In Schweden wird "grüner Strom" aus erneuerbaren Energien seit 2003 besonders gefördert. Wer Strom aus Sonne und Wind erzeugt, bekommt dafür Zertifikate, die auf einem speziellen Markt gehandelt werden und die Mehrkosten der ...