Eurovision Song Contest
ESC 2025: Basler entscheiden am 24. November über Ausgaben für das Begleitprogramm
Basel-Stadt stimmt über die Ausgabe von 37,5 Millionen Franken für den Eurovision Song Contest ab. Abstimmungen gibt es auch über das Wahlrecht für Ausländer und die Förderung von Musikern.
sda
Di, 5. Nov 2024, 8:28 Uhr
Basel
Thema: ESC Basel
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Die Regierung hatte diese Ausgabe unter anderem für das ESC-Begleitprogramm in Basel sowie für Infrastruktur, Sicherheit, Transporte und Unterkünfte beantragt. Netto geht sie von Ausgaben von 35 Millionen Franken aus, da Einnahmen von 2,5 Millionen aus dem Public Viewing "Arena Plus" im Stadion St.-Jakob-Park erwartet werden.
Sollte die Basler Stimmbevölkerung gegen den Beitrag des Kantons stimmen, so müsste der ESC im Mai 2025 laut Angaben der Radiogenossenschaft SRG stark verkleinert werden. Der Anlass würde sich auf eine Fernsehshow ohne Begleitprogramm beschränken – und daher mit geringerer Wertschöpfung für die Stadt.
Das Kantonsparlament genehmigte die Ausgabe im September mit 87 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Bei sämtlichen Fraktionen genießt der ESC Rückhalt. Auch der Basler Gewerbeverband macht sich für den Großanlass stark. Das von der EDU Ende Oktober eingereichte Referendum kam mit 3912 Unterschriften zustande, nötig wären 2000 gewesen.
Gegen Musik habe die EDU grundsätzlich nichts einzuwenden, auch nicht gegen die sexuelle Orientierung der Teilnehmenden, sagte EDU-Präsident Daniel Frischknecht bei der Unterschriftenübergabe. Aber der ESC habe mit einer Musikshow wenig zu tun, sondern sei politisch und weltanschaulich höchst aufgeladen.
Die Basler Wähler haben auch über zwei weitere Vorlagen zu entscheiden. Zum einen darüber, ob Ausländerinnen und Ausländer das kantonale Stimm- und Wahlrecht erhalten sollen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Sie sollen aber nur das aktive Wahlrecht erhalten. Sie dürfen somit wählen, sich an Abstimmungen beteiligen und Initiativen und Referenden unterschreiben. Allerdings dürfen sie sich nicht in ein Amt wählen lassen – bei einem Ja bleibt das passive Wahlrecht weiterhin Schweizer Bürgerinnen und Bürger vorbehalten. Da der Großratsbeschluss eine Änderung der Kantonsverfassung erfordert, muss nun das Stimmvolk darüber entscheiden.
Auch die Initiative "für mehr Musikvielfalt" kommt zur Abstimmung. Sie möchte, dass ein Drittel der Fördermittel im Bereich Musik der nicht institutionellen Musikszene zugutekommen. Somit sollen freischaffende Musikerinnen und Musiker mehr Beiträge erhalten. Die Initiative lässt offen, ob das geforderte Mindestdrittel auf Kosten von Institutionen und Orchestern gehen soll oder das Kulturbudget aufgestockt werden soll. Darüber hat bei einer Annahme der Initiative das Parlament zu entscheiden.
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