Es lohnt, Klauseln zu prüfen
EXPERTE ZUM THEMA: Verbraucherschutz beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger.
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LÖRRACH. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit einem Urteil vom 27. September (8 U 106/10) den Verbraucherschutz beim Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger gestärkt. Verschiedene für den Verbraucher ungünstige Klauseln in Bauträgerverträgen wurden vom Gericht für ungültig geklärt. Diese sollen nachfolgend dargestellt werden.
Abnahme vonGemeinschaftseigentum
Erklärung des Erwerbers
im Übergabeprotokoll
Nachdem die Abnahme durch den Sachverständigen nicht anerkannt worden war, meinte der Bauträger, zumindest durch diese Klausel zu der von ...