Es geht nicht nur um Kinder
Die Verfassungsrichter stellen auch die Höhe von Hartz IV für Erwachsene in Frage
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KARLSRUHE. Wie viel braucht man für ein menschenwürdiges Leben und wie berechnet man diesen Bedarf? Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern das Bundesverfassungsgericht. Der Erste Senat deutete an, dass ihn die Lösung des Gesetzgebers bei der seit 2005 geltenden Reform nicht befriedigt.
Derzeit bekommt ein arbeitsfähiger Hilfsempfänger 359 Euro pro Monat plus Wohnung und Heizung. Mit dieser Pauschale müssen alle Ausgaben bestritten werden, für Lebensmittel, Kleidung, Verkehr und Kultur. Doch wie kommt der Gesetzgeber auf diese Summe?Bis 1989 wurde der damalige ...