Erpresserbriefe als späte Rache
Richter Ullenbruch wertet die Tat auch als subtile Art der Körperverletzung / Der Angeklagte nimmt das Urteil an.
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EMMENDINGEN. Wegen versuchter Erpressung, Nötigung und Körperverletzung wurde ein 38-Jähriger zu einer Geldstrafe in Höhe von 3250 Euro (130 Tagessätze in Höhe von 25 Euro) verurteilt.
Ihm wurde vorgeworfen, von seinem Stiefvater mit drei Briefen zur Zahlung von 100 000 Euro erpresst haben zu wollen. Die Geldübergabe sollte am Bahnhof erfolgen. Sollte der Geschäftsmann nicht bezahlen, so bekäme das ...