Erpresser sind nie arglos
Bundesgerichtshof hebt Urteil wegen Mordes auf.
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KARLSRUHE. Wer einen Erpresser heimtückisch tötet, begeht keinen Mord. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und hob das Strafurteil gegen einen 36-jährigen russischen Ingenieur auf. Der Angeklagte hatte einen Landsmann, der ihn erpresst hatte, umgebracht.
Der Ingenieur hatte mit Raubpressungen von CDs gehandelt, sein Landsmann wusste davon und drohte mit dem Gang zur ...