Account/Login

Schopfheimer muss für acht Monate ins Gefängnis

Erhebliches Gewaltpotenzial

Weil ein mehrfach und erst kürzlich wegen Körperverletzung vorbestrafter 42-jähriger Schopfheimer sein erhebliches Gewaltpotenzial schon wieder nicht in den Griff bekam, muss er nun abermals für acht Monate ins Gefängnis.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

SCHOPFHEIM. Wegen Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung musste sich ein Schopfheimer vor dem Amtsgericht Schopfheim verantworten. Wegen einer langen Vorstrafenliste bekam er eine Haftstrafe ohne Bewähung.

So soll er im Juni 2015 an der Wohnungstür der Mutter seiner Freundin randaliert und die Frau auf übelste Art beleidigt haben. Einen Tag später habe er seine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel