Erbschaftsteuer wird neu geregelt
Die Grundlage für die Besteuerung von Immobilien muss künftig der Verkehrswert sein / Ausnahmen bleiben möglich.
Tagesspiegel; Wirtschaft & Seite 20
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KARLSRUHE (dpa). Die Erbschaftsteuer ist in der aktuellen Form verfassungswidrig und muss überarbeitet werden.
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werden zum Beispiel Immobilien und Betriebsvermögen teilweise stark unterbewertet. Das ...