Bundesgerichtshof
Erben geht auch ohne Erbschein
Erben verstorbener Bank- oder Sparkassenkunden können nicht grundsätzlich dazu gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
dpa
Mi, 9. Okt 2013, 0:00 Uhr
Geld & Finanzen
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