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Entscheidend ist, ob der vereinbarte Zweck erfüllt ist

EXPERTEN ZUM THEMA (2): Auch wenn die Normen eingehalten sind, kann eine Werkleistung am Bau mangelhaft sein.  

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Ch.  Wendel  | Foto: zvg
Ch. Wendel Foto: zvg
LÖRRACH. Eine mangelhafte Werkleistung wird in der Praxis regelmäßig mit dem Argument begründet, dass die einschlägigen DIN-Normen und damit die anerkannten Regeln der Technik nicht ...

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