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Entschädigung steigt für Feuerwehrleute

Verursacher müssen zahlen.  

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GOTTENHEIM (schö). Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Satzung für die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameraden sowie die Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Wehr neu zu regeln. Dabei wurden die Sätze in der Regel angehoben und dem Niveau der umliegenden Gemeinden angepasst.

Die bisherigen Regelungen in Gottenheim stammten noch aus dem Jahr 1991 und müssten dringend aktualisiert werden, sagte Bürgermeister Volker ...

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