Entlastung für Pflegende
Seit dem 1. Januar gibt es das Pflegestärkungsgesetz zur Unterstützung häuslicher Betreuung.
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LÖRRACH. Seit dem 1. Januar gilt das Pflegestärkungsgesetz. Dessen Ziel ist der Ausbau von Leistungen sowie eine bessere Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, wie Uwe Daltoe, stellvertretender Geschäftsführer der AOK Hochrhein-Bodensee, in einem Pressegespräch erläuterte. Das neue Gesetz soll in Zeiten rückläufiger Zahlen von Groß- und Mehrgenerationenfamilien häusliche Pflege attraktiver machen.
Neu ist, dass alle Leistungsbeiträge, also für Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Pflege, Pflegesachleistungen sowie das Pflegegeld, um vier Prozent erhöht werden. Neu ist auch, dass es künftig Leistungen ...