Account/Login

München

Warum dürfen nur 50 Journalisten zum NSU-Prozess?

Der NSU-Prozess sorgt noch vor seinem Auftakt für Empörung. Nur 50 Medienvertreter sind im Gerichtssaal zugelassen; türkische Journalisten sind nicht dabei. Woran liegt das?  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Schlagzeile der türkischen Tageszeitung Hürriyet vor einem Kiosk  | Foto: dpa
Schlagzeile der türkischen Tageszeitung Hürriyet vor einem Kiosk Foto: dpa

Nur 50 Journalisten sollen laut der Entscheidung des Oberlandesgerichts München beim Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe im Verhandlungssaal dabei sein. 73 weitere akkreditierte Medienvertreter müssen hingegen vor der Tür bleiben, darunter alle türkischen Journalisten sowie Vertreter von weltweit geschätzten Qualitätszeitungen. Die Kritik daran reißt nicht ab. Hier die wichtigsten Fragen:

Kann der Prozess per
Video in einen anderen
Saal übertragen werden?
Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. Das Gericht lehnt diesen Vorschlag bisher ab. Die Leiterin der Justizpressestelle, Margarete Nötzel, sagt: "Die Übertragung der laufenden Hauptverhandlung in einen anderen Raum kann aus Rechtsgründen nach deutschem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel