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Interview

Emmendinger Gerichtsgutachterin über Sexualstraftäter: "Eine absolute Sicherheit gibt es nicht"

BZ-Abo Sie ist das Verbindungsstück zwischen Anklage und Verteidigung. Für das Gericht begutachtet Isabelle Müller, die als leitende Psychologin im ZfP Emmendingen arbeitet, Sexualstraftäter.  

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Nur  ein kleiner Teil aller Sexualstraftäter kommt in den Maßregelvollzug.  | Foto: Haru Works  (stock.adobe.com)
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Nur ein kleiner Teil aller Sexualstraftäter kommt in den Maßregelvollzug. Foto: Haru Works  (stock.adobe.com)
Seit 20 Jahren arbeitet Isabelle Müller im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Emmendingen. Sie ist leitende Psychologin in der forensischen Klinik und hat die therapeutische Leitung der forensischen Nachsorgeambulanz. Dort werden Patienten nach ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug betreut.
BZ: Wie machen Sie sich ein Bild von Ihrem Gegenüber?
Müller: Für jemanden, der angeklagt ist, eine Sexualstraftat begangen zu haben, gibt es bestimmte Instrumente, wie einen Fragebogen, der auf die Sexualanamnese ausgelegt ist oder Erhebungsbögen zum Sexualverhalten. Den gehe ich zusammen mit dem Angeklagten durch. Bei der späteren Auswertung liefern mir die Antworten Stichworte, wo ich genauer hinschauen und auch nachfragen muss.
Schuldunfähigkeit
Schuldfähigkeit ist die Selbstbestimmung, die nötig ist, um persönliche Verantwortung zu übernehmen. Es gibt Gründe, die das ausschließen, so sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig. Schuldunfähig ist aber auch, wer bei der Begehung einer Tat wegen ...

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