Versicherungen

Elementarschadenversicherung: Vorbild Frankreich?

Auch in Frankreich gibt es Hochwasserkatastrophen. Fast alle Haushalte sind gegen Elementarschäden abgesichert. Verbraucherschützer plädieren in der deutschen Debatte für einen Blick über den Rhein.  

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Die Folgen eines Hochwassers  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Die Folgen eines Hochwassers Foto: Marijan Murat (dpa)

In der Debatte um eine bundesweit geltende Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden werben Verbraucherschützer aus dem Südwesten dafür, sich am französischen Modell zu orientieren. "98 Prozent der französischen Haushalte sind versichert", sagte der Vizevorstand des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV), Jakob Thevis, im baden-württembergischen Kehl.

Jeder Haushalt im Nachbarland zahle im Durchschnitt 26 Euro im Jahr, um Haus, Hausrat und Auto gegen Elementarschäden zu versichern. Das sei günstig, sagte Thevis. Der Beitrag werde allerdings im kommenden Jahr auf durchschnittlich 40 Euro steigen, kündigte der Vorstandschef des staatlichen Rückversicherers Caisse Centrale de Réassurance (CCR), Édouard Vieillefond, an. Grund dafür seien höhere Aufwendungen in Folge von Naturkatastrophen.

Einheitlicher Beitragssatz dank Solidaritätsprinzip

Die Kombination von privaten Versicherungen und einem staatlich kontrollierten Rückversicherungssystem funktioniere im Nachbarland seit über 40 Jahren, sagte Thevis. Der französische Staat sei bisher nur einmal mit 263 Millionen Euro eingesprungen. Nur rund die Hälfte der privaten Gebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden abgesichert. Die Länder dringen auf eine Versicherungspflicht, doch die Bundesregierung lehnt diese ab."Wir haben bei der Wohngebäudeversicherung eine Abdeckung von 97 bis 98 Prozent", sagte CCR-Chef Vieillefond mit Blick auf sein Land.

In Frankreich umfasst der Begriff der Naturkatastrophe unter anderem Überschwemmungen, Schlammlawinen, Bodenbewegungen, Flutwellen und heftige Stürme. Blitzschlag und Hagel sind nicht inbegriffen. Der CCR-Chef machte deutlich, dass es wegen des Solidaritätsprinzips einen einheitlichen Beitragssatz gibt. "Jeder zahlt denselben Satz – ob auf Guadeloupe, in Bordeaux oder Paris."

Der südbadische SPD-Politiker Johannes Fechner verteidigte das französische Modell: "In Frankreich sieht man, dass man Starkwetterereignisse und die Schäden, die dadurch drohen, günstig versichern kann. Da müssen wir in Deutschland das Rad nicht neu erfinden."

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Kommentare (4)

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Carsten Wangnick & Michaela Burger

423 seit 30. Dez 2020

@Sven Vaihinger
... das wäre mal eine BLÖD- Schlagzeile wert: "Gerhard Mayer-Vorfelder - ein verdeckter Grüner!"
Da würden aber einige staunen....
Der Wegfall der staatlichen Zwangsversicherungen wurde am 1. Juli 1994 per Gesetz verfügt.
Der damalige Finanzminister Gerhard Mayer-Vorfelder (CDU) verkaufte 1994 die fusionierte badische und württembergische Gebäudeversicherung für über 1 Milliarden DM an die Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg.

So ein Pech aber auch... die Grünen waren's nicht. Hätte doch so gut gepasst...

Michael Richter

1601 seit 19. Nov 2022

Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 1. Juli 1994 (Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft vom 18. Juni 1992) kann der Gebäudeversicherer zu allen Risiken in ganz Deutschland frei gewählt werden.

Es ist also eine Folge der Richtlinien der EG und kein deutscher Alleingang. Wer 1992 in der EG dafür verantwortlich war, das ist nicht genau bekannt.

Also weder die Grünen, noch Mayer-Vorfelder waren schuld. Die EG ist federführend und Deutschland hat lediglich die Vorgaben umgesetzt.


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