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"Elegantes Steuerungsrecht der Kommunen"

  • Fr, 31. Mai 2002
    Bonndorf

     

Walter Schneider vom Landratsamt informiert Bürger über Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen / Werbung für Änderung des Flächennutzungsplans.

WUTACH-EWATTINGEN (wd). "Der Flächennutzungsplan ist ein elegantes Steuerungselement für die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen, bei dem die Gemeinden passgenaue Kriterien festlegen können", so Walter Schneider, Leiter des Dezernates drei im Landratsamt Waldshut, dem die Abteilungen Baurechtsamt, Amt für Umweltschutz und Abfallwirtschaftsamt zugeordnet sind, bei der Bürger-Informationsveranstaltung in der Wutachhalle in Ewattingen. Er informierte umfassend über die derzeitige Rechtslage der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen.

Im Baugesetzbuch hat der Gesetzgeber Windmühlen im Außenbereich als "privilegiert" eingestuft. Das heißt, die Genehmigung muss erteilt werden, sofern dem keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Hiermit sind beispielsweise Naturschutzgebiete oder, so Schneider, das weite Feld von Landschaftsschutz und Landschaftsbild gemeint. Zuständig ist im Genehmigungsverfahren letztendlich ...

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